Steueroptimierte Nachfolgeberatung.
Vermögen sichern durch steueroptimierte Nachfolgeregelungen.
Haben Sie eine Antwort auf diese Fragen?
- Mit welchen erbschaftsteuerlichen Belastungen müssen Ihre Nachfolger rechnen?
- Können diese Steuern vermieden / reduziert werden?
- Welche Gestaltungen sind möglich und − unter Sicherstellung Ihrer Versorgung − sinnvoll?
- Erhalten Ihre Nachfolger das, was IHREN Vorstellugen entspricht?
Unser Angebot an Sie
Damit Sie sich diese Fragen zuverlässig und sicher beantworten können, bieten wir Ihnen Folgendes an:
Wir berechnen grob die voraussichtliche Steuerlast, die Sie und Ihre Erben zu erwarten haben.
Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen Sie die Steuerbelastung erheblich reduzieren können.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept, mit dem Sie durch steueroptimierte Nachfolgeregelungen die Steuerbelastung möglichst gering halten − ohne Ihre Versorgungssituation zu gefährden.
Ihre Investition:
Unsere Beratungen berechnen wir auf Stundenbasis mit einem Stundensatz von netto 150,00 € (zuzüglich 19% MwSt). Eine erste Einschätzung mit Handlungsempfehlungen ist uns in der Regel bei einem Zeitaufwand von ca. 4-6 Stunden möglich. Der weitergehende Beratungsaufwand hängt vom Umfang Ihrer heutigen Vermögensstruktur und Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ab.
Ablauf der Beratung:
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Vorlage für Ihre Vermögensaufstellung, die notwendige Grundlage für unsere qualifizierte Beratung.
Wir fertigen eine grobe Berechnung der zu erwartenden Erbschaftsteuerbelastung.
In einem Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre derzeitigen Nachfolgeregelungen und deren steuerlichen Konsequenzen. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsalternativen auf und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zur steueroptimierten Regelung Ihrer Nachfolge.
Bei Bedarf helfen wir bei der Umsetzung, besprechen gemeinsam mit Ihnen und einem Rechtsanwalt bzw. Notar das erarbeitete Konzept, der dann die rechtlichen Regelungen (z.B. Testament, Übergabevertrag) vorbereitet.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Es gibt vielfältige und umfangreiche Möglichkeiten, die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren bzw. zu vermeiden. Hier nur einige Beispiele:
- Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
- Wiederholte Nutzung der persönlichen Freibeträge − nach Ablauf von 10 Jahren seit der letzten Übertragung
- Kettenschenkungen
- Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker
- Steuerfreistellung des Zugewinns bei Ehegatten durch Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft
- Steuerfreie Übertragung des Familienheims
- Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen durch Einräumung von Vermächtnissen im Testament
- Generationssprung (z.B. Übertragung auf Enkelkinder)
Was bringt es Ihnen?
- Sie bekommen eine grobe Einschätzung der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen Ihrer derzeitigen Nachfolgeregelungen.
- Sie erhalten Gestaltungsempfehlungen und ein Konzept zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die einzige „Restriktion“:
Das können wir Ihnen garantieren:
Sie halten die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Sie und Ihre Nachfolger zu erwarten haben, möglichst gering und bekommen Klarheit über die Größenordnung der zu erwartenden Steuerbelastung.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beispiele zu aktuellem Handlungsbedarf
In vielen Fällen besteht sehr großer Handlungsbedarf. In den beiden folgenden Beispielen sehen Sie dies ganz deutlich:
Infobroschüre zu steueroptimierte Nachfolgeregelungen
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Nachfolgeregelungen!